Änderung des Gesetzes zur Tagesbetreuungskostenbeteiligung: Familien werden entlastet

Pressemitteilung vom 26.04.2022

Aus der Sitzung des Senats am 26. April 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, beschlossen, ein Gesetz zur Änderung des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes ins Abgeordnetenhauses einzubringen. Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz regelt die Kostenbeteiligung der Eltern an der ergänzenden Förderung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Anpassungen, die sich aus der Änderung des § 19 Absatz 6 Schulgesetz im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes vom 27. September 2021 ergeben haben.

Vorgesehen ist, dass für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Primarstufe sowie für die Mittelstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung beginnend ab dem Schuljahr 2022/23 die Ferienbetreuung nicht mehr als gesondertes Ferienmodul zu buchen ist. Auch ist für eine Ferienbetreuung kein besonderer Betreuungsbedarf mehr nachzuweisen. Zukünftig ist die ergänzende Förderung und Betreuung während der Schulzeit und der Ferienzeit in einem Betreuungsmodul zusammengefasst. Damit werden die Regelungen zur Kostenbeteiligung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 und die Mittelstufe an die bereits bestehenden Regelungen für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und die Eingangs- und Unterstufe angepasst. Für Sorge- beziehungsweise Erziehungsberechtigte, die das Betreuungsmodul während der Schulzeit und der Ferienzeit bereits gebucht haben, wird das Angebot durch das inkludierte Schul- und Ferienzeitmodul in der Regel günstiger.
Vorgesehen ist, dass die Regelungen zum 1. August 2022 in Kraft treten.