Senat setzt Rahmenbedingungen für das Ukrainische Ankunftszentrum in Tegel
Pressemitteilung vom 12.04.2022
Aus der Sitzung des Senats am 12. April 2022:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, den Weiterbetrieb des Verteilzentrums für aus der Ukraine Geflüchtete auf dem Gelände des ehemaligen Flughafen Tegel (UA TXL) beschlossen.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird beauftragt, durch temporäre Ergänzung der organisatorischen und personellen Strukturen im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten den Betrieb des UA TXL sicherzustellen. Der Betrieb ist auf bis zu 10.000 täglich ankommende Geflüchtete ausgerichtet. Die Verteilung gemäß bundesweiter Einigung erfolgt derzeit durch das EASY-Verfahren. Zusätzlich wird die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales beauftragt, durch geeignete Maßnahmen die Ankommenssituation am Hauptbahnhof, dem Zentralen Omnibusbahnhof und soweit möglich für den Individualverkehr so zu gestalten, dass die Prozesse mit dem Betrieb des UA TXL verzahnt sind.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird gebeten, für eine Verschiebung der vom Betrieb des UA TXL betroffenen Planungen und bauvorbereitenden Maßnahmen, u.a. für eine Nachnutzung des Terminalgebäudes A/A2 durch die Berliner Hochschule für Technik, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Die aufgrund dieser Verschiebung entstehenden und nachzuweisenden Mehrkosten werden als Folgekosten der Einrichtung und des Betriebs des UA TXL entsprechend berücksichtigt.
Der Senat machte deutlich, dass es in der gegenwärtig anhaltenden Situation zuerst um zuverlässige Hilfe für die ankommenden Menschen geht. Auch wenn die aktuellen Ankunftszahlen stark schwanken und Berlin bereits deutlich überproportional Geflüchtete aufgenommen hat, schafft der Senat Vorsorge auch für wieder steigende Ankunftszahlen, um geordnete Abläufe des Ankommens, der Erstversorgung, der Weiterleitung in andere Bundesländer aber auch eine Verteilung auf Berlin zu gewährleisten. Die Abläufe und Inhalte der Registrierung galt es ebenso klarzustellen, damit nicht zuletzt auch den Sicherheitsinteressen des Landes ausreichend Genüge getan wird.
Auch in Folge des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz wird die Beteiligung des Bundes an den Kosten angestrebt.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung