Senat nimmt Eckpunkte für ein Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten zur Kenntnis
Pressemitteilung vom 22.03.2022
Aus der Sitzung des Senats am 22. März 2022:
Der Senat hat heute das Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten zur Kenntnis genommen. Es ist Bestandteil des 100-Tage Programms. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Betroffene von Straftaten Unterstützung zu gewähren, gerade auch wenn es um nicht-rechtliche Bedürfnisse geht. Für das Gesetz hat die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung die Federführung.
Senatorin Prof. Dr. Lena Kreck: „Unser Ziel ist es, einen Rechtsanspruch für Betroffene von Straftaten auf Unterstützung zu sichern. Dabei war es mir besonders wichtig, von Anfang an zivilgesellschaftliche Akteure einzubeziehen. Damit wollen wir sicherstellen, dass das Gesetz auch tatsächlich den Bedürfnissen Betroffener dient. Ein Beispiel für das Ergebnis der Beratungen ist, dass die Unterstützung nicht davon abhängig gemacht wird, ob Strafanzeige gestellt wird.“
Das Gesetz soll zukünftig außerdem sicherstellen, dass eine langfristig finanzierte Beratungsstelle für Betroffene von Straftaten geschaffen wird. Zudem soll in einem partizipativen Gesetzgebungsverfahren ein Schwerpunkt darauf liegen, eine proaktive Herangehensweise zu ermöglichen, um Betroffenen von Straftaten im Land Berlin eine bessere Unterstützung zu ermöglichen.
Kontakt
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz