Land Berlin beschließt Aufhebung der Vorkaufsrechtsverordnung für Gebiete in Pankow und in Mitte
Pressemitteilung vom 22.03.2022
Aus der Sitzung des Senats am 22. März 2022:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel beschlossen, die nicht mehr benötigte Vorkaufsrechtsverordnung für die Gebiete Böttgerstraßenviertel und Langhansstraße aufzuheben.
Die Vorkaufsrechtsverordnung ist nicht mehr erforderlich, da in beiden Gebieten im Dezember 2021 zwei städtebauliche Sanierungsmaßnahmen festgelegt wurden. Durch das Sanierungsrecht greift nun ein im Baugesetzbuch festgelegtes allgemeines Vorkaufsrecht; eine besondere Vorkaufsrechtverordnung wird zur Sicherung der Ziele des Landes Berlin für diese Gebiete deshalb nicht mehr benötigt.
Durch die Vorkaufsrechtsverordnung für das Böttgerstraßenviertel und die Langhansstraße konnten so wichtige Stadterneuerungsziele bereits im Zeitraum der Vorbereitenden Untersuchungen abgesichert werden. So wurden im Gebiet Langhansstraße fünf Grundstücke erworben, auf denen nun drei öffentliche Spielplätze sowie die Erweiterungen der Freiflächen für eine Schule und eine Jugendfreizeiteinrichtung realisiert werden können. Insgesamt hat Berlin hierfür rund 5,5 Mio. Euro eingesetzt. Im Gebiet Böttgerstraßenviertel gab es bisher keinen Ausübungsfall.
Durch eine Verordnung über ein besonderes Vorkaufsrecht des Landes Berlin gemäß Baugesetzbuch kann eine qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung im Interesse des Landes gesichert werden. Soweit ein Grundstücksverkauf in dem festgelegten Gebiet einer bestimmten städtebaulichen Maßnahme entgegensteht, hat Berlin, vertreten durch die jeweiligen Bezirke, die Möglichkeit, anstelle des Käufers in den Kaufvertrag einzutreten. Die Anwendung dieses Vorkaufsrechtes durch das Land Berlin muss immer im begründeten Interesse des Gemeinwohls liegen. Für die Gebiete Böttgerstraßenviertel im Bezirk Mitte und Langhansstraße im Bezirk Pankow wurde mit Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes 2019 eine solche Verordnung erlassen.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen