Stadtentwicklungsverwaltung legt Projektbericht Wohnungsneubau 2022 vor
Pressemitteilung vom 22.03.2022
Aus der Sitzung des Senats am 22. März 2022:
Der Senat von Berlin hat heute den von Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Andreas Geisel vorgelegten Projektbericht Wohnungsneubau 2022 zur Kenntnis genommen. Er ist ein zentrales Vorhaben des 100-Tage-Programms und beinhaltet die Zusammenstellung aller größeren und bereits laufenden Wohnungsbauvorhaben in Berlin. Diese wurden im Hinblick auf Ziele, beteiligte Akteure sowie möglichen Handlungsbedarf untersucht.
Aktuell gibt es in Berlin 196 Neubauvorhaben mit mehr als 200 Wohnungen („Fokusprojekte“), die bis zum Jahr 2037 realisiert werden, mehrheitlich auf der Grundlage neuer Bebauungsplanverfahren. Im Ergebnis werden bis 2030 etwa 90.000 neue Wohnungen entstehen, weitere 23.000 bis 2037. Das in den Richtlinien der Regierungspolitik formulierte Neubauziel von 200.0000 Wohnungen bis 2030 kann somit etwa zur Hälfte durch die im Projektbericht aufgeführten Vorhaben erreicht werden. Zusätzlich werden in diesem Zeitraum 110.000 Wohnungen in kleineren, nicht im Bericht erfassten Projekten wie z.B. Baulückenschließungen, Nachverdichtungsvorhaben oder Dachaufstockungen realisiert.
Bausenator Andreas Geisel sagte dazu: „Um Probleme zu lösen, muss man sie kennen und benennen. Mit dem jetzt vorliegenden Wohnungsbaubericht haben wir eine verlässliche Grundlage für unsere weitere Arbeit. Die fast 200 Fokusprojekte bilden zusammen mit den zahlreichen kleineren Projekten einen wichtigen Beitrag, um die gesamtstädtischen Neubauziele zu erreichen – insbesondere bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen in allen Teilen der Stadt. Wir werden die Umsetzung der Projekte intensiv begleiten und Konflikte gemeinsam lösen.“
Bei den Fokusprojekten hat die Schaffung preisgünstigen Wohnraums eine besondere Bedeutung: So wird bis 2037 gut ein Drittel der geplanten Wohnungen durch die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen errichtet, mindestens die Hälfte davon mietpreis- und belegungsgebunden. In mehr als der Hälfte aller untersuchten Projekte kommt zudem das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Anwendung, über das Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie Kostenbeteiligungen von Vorhabenträgern an verkehrlicher und sozialer Infrastruktur geregelt werden.
Etwa die Hälfte der Fokusprojekte weisen aktuelle Klärungserfordernisse oder besondere Abhängigkeiten auf, die im weiteren Verfahren zu beachten sind. Hierzu gehören fehlende Kompensationsflächen, bestehende Nutzungskonflikte oder personelle Engpässe in den Genehmigungsbehörden. Ebenso können notwendige Erschließungsmaßnahmen oder ausstehende politische Entscheidungen zu Handlungsbedarfen oder Verzögerungen in den Projekten führen. Die erfassten Informationen bilden einen wichtigen Ansatzpunkt für die Arbeit der Senatskommission Wohnungsbau und das begleitende Monitoring, mit dem künftig Zielabweichungen erkannt und Potenziale zur Beschleunigung aufgezeigt werden.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen