Senat beschließt Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 20.03.2022
Der Senat von Berlin hat heute die Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am heutigen 19. März 2022 verkündet und tritt auch heute in Kraft.
Die Verordnung beinhaltet die Verlängerung des Geltungszeitraums der Achten Änderungsverordnung zur Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 31. März 2022.
Die Verlängerung erfolgt entsprechend der Verlängerungsoption, die sich aus dem § 28a Absatz 10 des Infektionsschutzgesetzes ergibt.
Die Verlängerung der Geltungsdauer bis einschließlich 31. März 2022 betrifft auch die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung, die Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung sowie die Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung in den aktuell gültigen Fassungen.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege