Senat beruft Mitglieder der Gewährträgerversammlungen der drei Anstalten des öffentlichen Rechts und bestimmt Vorsitz gemäß Berliner Betriebe-Gesetz
Pressemitteilung vom 01.03.2022
Aus der Sitzung des Senats am 1. März 2022:
Im Rahmen des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) wurden heute mit sofortiger Wirkung die Mitglieder der Gewährträgerversammlungen der drei Anstalten des öffentlichen Rechts bestellt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener gefasst.
Aufgrund der Regelungen des BerlBG ist mit der Neubildung des Senats die Bestellung der Mitglieder (§ 14 Abs. 1 Satz 2) und die Bestimmung des Vorsitzes (§ 14 Abs. 1 Satz 3) der Gewährträgerversammlungen der drei Anstalten des öffentlichen Rechts erforderlich. Dies sind die Berliner Stadtreinigung (BSR), Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und Berliner Wasserbetriebe (BWB).
Folgende Mitglieder wurden bestellt:
- Daniel Wesener, Senator für Finanzen, als vorsitzendes Mitglied,
- Tino Schopf, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe,
- Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen