Senat passt Verordnung über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an neue Rechtslage an

Pressemitteilung vom 01.03.2022

Aus der Sitzung des Senats am 1. März 2022:

Nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 17. Februar 2022 hat der Senat den von Innensenatorin Iris Spranger am 1. Februar 2022 vorgelegten Entwurf einer Änderungsverordnung beschlossen. Damit soll die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an die seit 1. Dezember 2021 geltende Rechtslage des Telemediengesetzes und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes angepasst werden.

Die sich aus der Änderung der genannten Gesetze ergebenden Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten werden den im Land Berlin dafür zuständigen Behörden klar zugeordnet. So bleiben die Bezirksämter zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Informationspflichten aus dem Telemediengesetz. Die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit übernimmt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Dies gilt z. B. für Verstöße gegen die Pflicht der Diensteanbieter, durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Nutzenden von Telemedien diese Nutzung jederzeit beenden können oder dass Telemedienanbieter nicht gegen das Verbot der kommerziellen Verarbeitung von personenbezogenen Daten Minderjähriger verstoßen.