Franziska Giffey zu Öffnungsperspektiven: „Es gibt einen klaren Fahrplan“
Pressemitteilung vom 18.02.2022
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch gemeinsam mit dem Bund auf einen Drei-Stufen-Plan verständigt, der Lockerungen coronabedingter Einschränkungen in den kommenden vier Wochen vorsieht. Der Berliner Senat wird in seiner nächsten Sitzung am 22. Februar zur Umsetzung der Beschlüsse beraten, konkrete Anwendungsbereiche definieren und in der Sitzung am 1. März entsprechende Beschlüsse fassen.
In Berlin gelten bereits seit dem 18. Februar Anpassungen im Einzelhandel und vielen anderen Bereichen wie Museen, Bibliotheken oder bei Stadtrundfahrten: Kundinnen und Kunden müssen beim Betreten der Geschäfte keinen 2G-Nachweis mehr vorzeigen. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist jedoch Pflicht. Auch in Zoo, Tierpark, Aquarium und Botanischem Garten ist die 2G-Regel bereits entfallen. In den Außenbereichen besteht zudem keine Maskenpflicht mehr.
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin: „Es besteht Einigkeit darüber, dass wir behutsam und in Schritten vorgehen, was Öffnungen und Lockerungen betrifft. Dennoch stellen wir fest, dass die aktuelle Lage bereits jetzt Lockerungen zulässt. Die Inzidenzen und vor allem die Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Patienten sind rückläufig. Lockerungen können aber immer nur dann erfolgen, wenn es die Situation in den Krankenhäusern zulässt. Das werden Bund und Länder sehr genau beobachten. Der Stufenplan ist vereinbart, das Verfahren für die kommenden vier Wochen ist klar. Wichtig ist auch: Wir brauchen Basisschutzmaßnahmen auch über den 20. März hinaus, den sprichwörtlichen Sanikasten im Kofferraum: mit Masken, Testregeln und auch Test- und Impfnachweisen.“
Der von Bund und Ländern vereinbarte Drei-Stufen-Plan beinhaltet:
Stufe 1
Zeitnahe Umsetzung
Geimpfte und genesene Personen können sich privat wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl treffen.
Zugangsbeschränkungen und Kontrollen im Einzelhandel entfallen, dafür gilt eine FFP2-Maskenpflicht. (In Berlin bereits mit Wirkung zum 18. Februar umgesetzt.)
Stufe 2
Ab dem 4. März
Clubs dürfen wieder öffnen. Zutritt haben Gäste entsprechend der 2G-plus-Regelung.
Hotels und Restaurants nutzen wieder die 3G-Regelung, die auch ungeimpften Personen den Zugang ermöglicht.
Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer können an Veranstaltungen teilnehmen. Stadien dürfen maximal zu 75 Prozent gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. In Innenräumen sollen 60 Prozent Auslastung erlaubt sein, höchstens aber 6.000 Gäste. Der Zugang findet weiterhin unter 2G-Bedingungen statt.
Stufe 3
Ab dem 20. März
Tiefgreifendere Schutzmaßnahmen sollen entfallen, ein Basisschutz aber möglich bleiben. Dieser kann etwa eine Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schulen umfassen. Dazu werden seitens des Bundes derzeit Vorbereitungen getroffen.
Für Arbeitgeber entfällt die Pflicht, Homeoffice anzubieten.
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