Zuständigkeit für den Berliner Mietspiegel zweifelsfrei geregelt – Senat beschließt Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

Pressemitteilung vom 08.02.2022

Aus der Sitzung des Senats am 8. Februar 2022:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes beschlossen. Damit wird im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Hauptverwaltung und Bezirken zweifelsfrei geregelt, dass die Hauptverwaltung zuständig für die Erstellung und Anerkennung der Berliner Mietspiegel ist.

Obwohl die gesamtstädtischen Mietspiegel bereits in der Zuständigkeit der Hauptverwaltung, und dort bei der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung lagen, enthielt das Berliner Landesrecht bislang keine ausdrückliche Bestimmung dazu. Die Zuständigkeitsregelungen im Mietspiegelreformgesetz vom 10. August 2021, das zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt, machte es erforderlich, die Zuweisung dieser Aufgabe zu regeln. Das Gesetz wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt.