Änderungen in der Umweltschutzgebührenordnung

Pressemitteilung vom 01.02.2022

Aus der Sitzung des Senats am 1. Februar 2022:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, hat der Senat heute eine Anpassung der Umweltschutzgebührenordnung des Landes Berlin an mehrere, in den vergangenen Monaten geänderte Rechtsvorschriften beschlossen.

Diese redaktionellen Änderungen, die die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz betreffen, haben keine Kostenauswirkungen. Zudem wurde der Wortlaut der Vorschrift über die persönliche Gebührenbefreiung an die hierzu ergangene Rechtsprechung angepasst und nunmehr eindeutig geregelt, dass eine Gebührenpflicht für Amtshandlungen auch für sämtliche erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts besteht.