Aktivierung innerstädtischer Wohnbauflächen
Pressemitteilung vom 18.01.2022
Aus der Sitzung des Senats am 18. Januar 2022:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, zwei Anpassungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Die Veränderungen betreffen die Rudolf-Leonhard-Straße im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf und die Götzstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Dadurch sollen etwa 850 neue Wohnungen entstehen. Grundzüge des FNP sind nicht berührt. Anlass sind von den Bezirken durchgeführte Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach den Regelungen des Baugesetzbuches.
Im Bereich der Rudolf-Leonhard-Straße werden die Voraussetzungen für die Entwicklung eines städtebaulich integrierten Wohnungsbaustandortes mit 350 Wohnungen sowie die Sicherung einer Kindertagesstätte und einer Sportanlage ermöglicht. In der Götzstraße ist eine Anpassung erforderlich, um den Standort einer Polizeidienststelle zu verlagern. Im Rahmen des Stadtumbaugebietes Neue Mitte Tempelhof wird durch die Neuordnung der öffentlichen Infrastruktur der Neubau von ca. 500 Wohnungen an der Götzstraße ermöglicht.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat für den betreffenden Bebauungsplan 10-77 ebenso wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für den Bebauungsplan
7-82 b die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Die Verfahren sollen nunmehr abgeschlossen werden. Auf Basis der Planungsziele der Bebauungspläne werden die Flächen in beiden Fällen künftig im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche W2 dargestellt.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen