Senat beschließt Neunte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 26.10.2021
Aus der Sitzung des Senats am 26.Oktober 2021:
Senat beschließt Neunte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Neunte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 30. Oktober 2021 in Kraft treten.
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Neunte Änderungsverordnung vor:
• Auf Weihnachtsmärkten besteht eine Maskenpflicht. Weihnachtsmärkte können unter 2G-Bedingungen geöffnet werden, dann gilt keine Maskenpflicht.
• Die absolute Personenhöchstgrenze von 25.000 wird gestrichen, die relative Grenze von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes bleibt bestehen.
• Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation kann, anders als durch Datenerhebung vor Ort, auch dadurch erfüllt werden, dass die Daten anderweitig bekannt und dadurch zurückzuverfolgen sind. Dies ist etwa beim Vorverkauf personalisierter Tickets der Fall.
• Die Regelungen der EU-Verordnung 2021/953 zur Erteilung von EU-Impfzertifikaten für Nicht-EU-Ausländer*innen, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind, werden umgesetzt. Diese können bei Vorlage der nötigen Unterlagen ein EU-Impfzertifikat erhalten.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege