Bericht zur Bildungsintegration Geflüchteter und zur Stärkung der Oberstufenzentren als Lernort
Pressemitteilung vom 28.09.2021
Aus der Sitzung des Senats am 28. September 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Bildungssenatorin Sandra Scheeres den Bericht „Bildungsintegration Geflüchteter voranbringen − OSZ als Lernorte stärken“ zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird nun an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.
Alle Bildungsgänge der schulischen beruflichen Bildung sowie die landesfinanzierten Maßnahmen an den beruflichen Schulen sind für alle Jugendlichen geöffnet, unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und der Herkunft, heißt es in dem Bericht. Somit werden selbstverständlich geflüchtete Jugendliche für den Übergang in die Berufsausbildung vorbereitet und es wird ihnen der Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglicht.
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie folgen einem dreistufigen Integrationskonzept – von der Willkommensklasse über die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) bis in die Berufsausbildung- , das Sprache als berufliche Handlungskompetenz begreift.
In den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 besuchten rund 1100 Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund ab 16 Jahren die Willkommensklassen der Oberstufenzentren und beruflichen Schulen. Sie erwerben parallel zur deutschen Sprache auch berufsvorbereitende Kompetenzen. Ihren Lernweg setzen sie im Regelbildungsgang der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung fort. Im Schuljahr 2020/21 wurden von rund 4000 Schülerinnen und Schülern 41 Prozent Zugewanderte dort beschult, davon rund 30 Prozent mit Duldung beziehungsweise Gestattung. Dank individueller Unterstützung durch die Bildungsbegleitung, finanziert mit EU- und Landesmitteln, werden im IBA-Bildungsgang hohe Abschluss- und Anschlussquoten erreicht. Im Schuljahr 2019/20 mündeten knapp 50 Prozent dieser Zielgruppe in die Berufsausbildung beziehungsweise in weiterqualifizierende Bildungsgänge ein. Weitere landesfinanzierte IBA-Sprachbegleitungen tragen zur Kompetenzstärkung in Wort und Schrift bei.
Der Übergang in die Berufsausbildung ist auch auf Grund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise einer Ermessensduldung für die Zielgruppe möglich. Auf Grundlage eines Austausches mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) wurden die Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB zu § 25a Aufenthaltsgesetz) hinsichtlich der Absolventinnen und Absolventen des IBA-Bildungsgangs angepasst, der damit dem regulären Schulbesuch gleichgestellt wird.
Zur Stärkung der fachsprachlichen Kenntnisse in der dualen betrieblichen Ausbildung besuchen junge Geflüchtete zudem Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung, die bisher durch die SenIAS finanziert und in Kooperation mit der SenBJF umgesetzt werden (zur Zeit ca. 24 Prozent der Gesamtzahl der dualen Auszubildenden an Berufsschulen). Erweitert wird das Angebot durch berufsbezogene Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Koordination der SenBJF.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in den geförderten Maßnahmen sowie in den regulären Bildungsgängen der schulischen beruflichen Bildung Geflüchtete berufsbezogen umfassend beraten werden. Zukünftig werden die Vorteile der dualen betrieblichen Ausbildung durch das Angebot der „Beratung zu Bildung und Beruf“ noch prägnanter vermittelt. Zur Transparenz der Angebote für Zugewanderte stellt die Jugendberufsagentur ein mehrsprachiges Portal und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das OSZ-Webportal mit erklärenden Filmbeiträgen zur Verfügung.
Die hohe Lernmotivation der Zielgruppe lässt sich insbesondere an den seit Sommer 2020 angebotenen Ferienschulen der beruflichen Bildung erkennen, die überwiegend von geflüchteten Jugendlichen in Anspruch genommen werden (ca. 60 Prozent der gesamten Teilnehmenden).
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Pressesprecher für Bildung