Der Berliner Justizvollzug geht verstärkt gegen sogenannte Legal Highs vor
Pressemitteilung vom 21.09.2021
Aus der Sitzung des Senats am 21. September 2021:
Berlin geht eine Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz ein, um dem Handel mit Betäubungsmitteln in den Justizvollzugsanstalten besser begegnen zu können. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, die dafür notwendige Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Im Fokus der Kooperation stehen insbesondere neue psychoaktive Stoffe, deren Konsum mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden ist.
Neben den bisherigen Maßnahmen kann künftig in Justizvollzugsanstalten ein Detektionsgerät zum Einsatz kommen, das innerhalb weniger Sekunden ein Vortestergebnis zu möglichen Legal Highs liefert. Dabei wird ein Teststreifen (Swab) über den zu untersuchenden Gegenstand gestrichen, um auch geringste Restmengen einer Substanz nachweisen zu können. Das Detektionsgerät ist verknüpft mit einer Datenbank, die einen schnellen Abgleich von Substanzen ermöglicht. Die Datenbank wird vom Landeskriminalamt in Rheinland-Pfalz kontinuierlich aktualisiert.
Bei Neuen Psychoaktiven Stoffen, auch NPS oder „Legal Highs“ genannt, handelt es sich um psychoaktiv wirkende Substanzen oder Produkte, deren Trägersubstanzen vermeintlich legale Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Papier sind. Diesen werden chemische Abwandlungen von verbotenen Betäubungsmitteln zugesetzt, woraus der Begriff „Legal Highs“ resultiert (im Jahr 2008 durch „Spice“ bekannt geworden). Die im Internet zum Verkauf angebotenen Verpackungen sind häufig comichaft, bunt und auffällig, was über Illegalität und Gefährlichkeit hinwegtäuscht. Durch den Konsum kann es zu schweren, lebensgefährlichen Vergiftungen kommen. Zu den Nebenwirkungen zählen Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall und Nierenversagen.
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Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz