Gewinnverzichtserklärung des Landes Berlin für die Berliner Wasserbetriebe Anstalt öffentlichen Rechts für die Jahre 2022 und 2023 festgelegt
Pressemitteilung vom 14.09.2021
Aus der Sitzung des Senats am 14. September 2021:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, beschlossen, dass das Land Berlin für die Jahre 2022 und 2023 auf Gewinnanteile aus den Berliner Wasserbetrieben (BWB) in Höhe von jeweils 7,5 Mio. Euro verzichtet. Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2022/2023 sowie in der Finanzplanung ist der Gewinnverzicht bereits berücksichtigt.
Senatorin Pop: „Der Gewinnverzicht kommt unmittelbar den Gebührenzahlerinnen und -zahlern zugute. Er dient dazu, die Gebühren für Frischwasser auch in den kommenden beiden Jahren stabil zu halten.“
Beabsichtigt ist, dass der Aufsichtsrat der BWB in seiner Sitzung am 20. September 2021 die Gebühren für Frischwasser für den Kalkulationszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 unverändert in Höhe von 1,694 Euro/Kubikmeter festsetzt. Der Antrag auf Genehmigung dieser Gebühren (einschließlich Abwasser) wird von den BWB nach dem Beschluss des Aufsichtsrats der BWB bei der Gebührengenehmigungsbehörde Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gestellt.
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