Senat ergreift Initiative im Bundesrat zur Änderung der Abgabenordnung: Durchsetzung von Zweckentfremdungsverboten mithilfe von Steuerdaten

Pressemitteilung vom 07.09.2021

Aus der Sitzung des Senats am 7. September 2021:

Der Berliner Senat wird sich im Bundesrat für die Änderung der Abgabenordnung einsetzen. Ziel dieser Initiative ist es, künftig auch mithilfe von Steuerdaten aus dem zwischenstaatlichen Informationsaustausch effektiver gegen rechtswidrige Zweckentfremdungen von Wohnraum vorzugehen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz gefasst. Dieser wird dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Konkret geht es bei der Bundesratsinitiative um die Erweiterung der Offenbarungsbefugnisse (§ 30 Abs. 4 und 5 der Abgabenordnung). Nach dem EU-Amtshilfegesetz erlangte Steuerdaten sollen künftig auch zu außersteuerlichen Zwecken genutzt werden und von den zuständigen Stellen zum Beispiel zur Durchsetzung von Zweckentfremdungsverbotsgesetzen oder zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand verwendet werden können.

Dr. Kollatz: „Die Daten ausländischer Vermittlungsplattformen zur Vermietung von Wohnraum unterliegen europaweit dem Steuergeheimnis. Europarechtliche Steuervorschriften dürfen nicht dem Aufdecken von illegaler Zweckentfremdung entgegenstehen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns für die Änderung dieser Vorschriften einsetzen. Ich rechne zwar damit, dass es noch etwas Zeit bedarf, bis wir auf Bundesebene genug Verbündete gesammelt haben. Der Antrag ist hierfür aber das Startsignal. Ziel muss es sein, alle verfügbaren Instrumente gegen Zweckentfremdung zu verbessern. Das ist auch im Sinne unserer Wohnungspolitik: Die Mobilisierung des vorhandenen Wohnraums trägt – in Ergänzung zum Neubau von preisgünstigen Wohnungen – zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin bei.“

Eine illegale Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor, wenn Ferienwohnungen ohne Erlaubnis vermietet werden. Aber auch dann, wenn dringend benötigter Wohnraum durch Leerstand dem Markt entzogen wird, um später einen höheren Preis zu erzielen.

Der Entschließungsantrag des Senats geht zurück auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 3. Juni 2021. Dieses hatte auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Senat gebeten, im Bundesrat eine Initiative zur Änderung der Abgabenordnung einzubringen. Ziel ist die Durchsetzung von Zweckentfremdungsverboten mithilfe von Steuerdaten.