Berliner Senat stimmt Verwaltungsvereinbarung zur bundesseitigen Finanzierung des Neubaus des „Deutschen Herzzentrums der Charité – DHZC“ zu
Pressemitteilung vom 07.09.2021
Aus der Sitzung des Senats am 7. September 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und Senators für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über die bundesseitige Finanzierung des Neubaus für das „Deutsche Herzzentrum der Charité – DHZC“ zugestimmt. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben am Charité Campus Virchow-Klinikum werden mit 386,9 Mio. Euro beziffert. Das Land Berlin sieht eine Finanzierung in Höhe von 286,9 Mio. Euro vor, der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des Bauvorhabens mit dem vom Bundeshaushaltsgesetzgeber vorgesehenen Festbetrag in Höhe von 100 Mio. Euro. Hierfür schließen Land und Bund eine Verwaltungsvereinbarung, die die Ausgestaltung und Umsetzung der bundesseitigen Beteiligung regelt.
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) führen ihre Herz-Kreislaufeinrichtungen zusammen, um das Gemeinsame Zentrum DHZC zu etablieren. Es soll eine international führende und zukunftsweisende herzmedizinische Einrichtung werden. Nach Abschluss und Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zur Errichtung des DHZC zwischen Land Berlin, Charité und DHZB erfolgt mit der Verwaltungsvereinbarung ein nächster wichtiger Schritt für die Errichtung des modernsten Herzzentrums in Europa. Nach der ausstehenden Befassung durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK), kann dann die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land Berlin unterzeichnet werden.