Feststellung als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung für das frühere Entwicklungsgebiet „Alter Schlachthof“ aufgehoben
Pressemitteilung vom 24.08.2021
Aus der Sitzung des Senats am 24. August 2021:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, beschlossen, den Bereich des ehemaligen Entwicklungsgebiets „Alter Schachthof“ als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Abs. 4 AGBauGB, aufzuheben. Der ursprüngliche Senatsbeschluss stammt aus dem Jahre 1994. Die Vorlage wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Nach erfolgten Senatsbeschluss kann das Planungsrecht an das Bezirksamt Pankow zurückgegeben werden.
Die zu Anfang der 1990er Jahre für diesen Bereich aufgestellten stadtpolitischen Zielsetzungen sind weitgehend umgesetzt. Alle acht Bebauungsplänen im ehemaligen Entwicklungsgebiet wurden festgesetzt. Der letzte Bebauungsplan wurde im Oktober 2011 beschlossen.
Die bauliche Entwicklung gemäß den Zielen der ehemaligen Entwicklungsmaßnahme wird aktuell durch die Realisierung des letzten wichtigen Bauvorhabens (Büro- und Dienstleistungskomplex „D.S.T.R.C.T“ an der Landberger Allee) abgeschlossen. Auch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Alter Schlachthof“ wurde bereits vor 14 Jahren beendet. Der Standort ist zudem planungsrechtlich gesichert, das letzte große Bauvorhaben an der Landsberger Alle wird derzeit fertiggestellt.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen