Möglichkeit zur Nutzung des Vorkaufsrechts für das „Dreieck Späthsfelde“ in Treptow-Köpenick geschaffen
Pressemitteilung vom 17.08.2021
Aus der Sitzung des Senats am 17. August 2021:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, eine Vorkaufsrechtsverordnung für einen rd. 85 Hektar großen Bereich im Bezirk Treptow-Köpenick erlassen.
Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Es ist wichtig, im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung auch Vorsorge für die Entwicklungen von morgen zu treffen. Nur so lässt sich eine langfristige Kontinuität für Wohnungsbau und gewerbliche Entwicklung bei gleichzeitiger Berücksichtigung vorhandener und zukünftiger Grün- und Freiraumstrukturen gewährleisten.“
Mit der Vorkaufsrechtsverordnung sichert sich das Land Berlin die Möglichkeit, Flächen zu erwerben, wenn ein Verkauf durch die Eigentümerin oder den Eigentümer beabsichtigt ist. Auf diese Weise können dringend benötigte Flächen bereits frühzeitig gesichert werden. Hierdurch kann eine künftige geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebiets erleichtert werden.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen