Neufassung der Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin
Pressemitteilung vom 10.08.2021
Aus der Sitzung des Senats am 10. August 2021:
Die Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen wurde überarbeitet. Das ist der bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation geschuldet. Insbesondere wurde die Verbundausbildung gestärkt. Die Vorlage wurde von Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales eingebracht.
Damit soll der bestehende Fachkräftebedarf, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, besser realisiert und der Anteil ausbildender Unternehmen in Berlin erhöht werden.
So wurde zum Beispiel die Regelung, wonach bei der Verbundausbildung die Verbundpartner ihren Sitz im Land Berlin haben müssen, gestrichen. Nach der Neuregelung können Berliner Ausbildungsbetriebe jetzt auch Verbundpartner, die ihren Sitz außerhalb Berlins haben, gewinnen.
Zudem wurden die Regelungen zur Prüfungsvorbereitung erleichtert und an die praktischen Gegebenheiten angepasst. Von der Prüfungsvorbereitung wird nun auch die gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erfasst und die Frist für die Prüfungsvorbereitung wurde von zwei Monaten auf sechs Monate vor Beginn der praktischen Prüfung ausgedehnt. Darüber hinaus wurden einzelne, nicht mehr zweckmäßige Regelungen angepasst sowie die elektronische Antragstellung zugelassen.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, und Antidiskriminierung