Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im bereichsspezifischen Datenschutzrecht des Berliner Justizvollzugs, der Sozialen Dienste der Justiz des Landes Berlin und der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Berlin
Pressemitteilung vom 10.08.2021
Aus der Sitzung des Senats am 10. August 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im bereichsspezifischen Datenschutzrecht des Berliner Justizvollzugs, der Sozialen Dienste der Justiz des Landes Berlin und der Führungs-aufsichtsstelle beim Landgericht Berlin beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Die vorgelegte konstitutive Neufassung des Berliner Justizvollzugsdatenschutzgesetzes (JVollzDSG Bln) dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung. Als Grundlage dient dabei das vorhandene Justizvollzugsdaten-schutzgesetz des Landes Berlin, das bereits jetzt eine weitgehende Vollregelung des für den Justizvollzug geltenden Datenschutzrechts beinhaltet.
Unabhängig von der erforderlichen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 werden Regelungen zum Datenabgleich mit den Sicherheitsbehörden neu in das Gesetz aufgenommen. Diese Regelungen (sicherheitsrelevante Erkenntnisse, erkennungsdienstlicher Datenabgleich, Überprüfung Gefangener und anstaltsfremder Personen und Fallkonferenzen) tragen der Erkenntnis Rechnung, dass der Justizvollzug zunehmend auch als Teil der Sicherheitsarchitektur der Länder verstanden und in sicherheitsrelevante Vorgänge eingebunden werden muss. Namentlich der Umgang mit extremistischen Gefangenen und Gefangenen, die der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind, stellt die Sicherheitsbehörden und den Justizvollzug vor besondere Herausforderungen. Der Informationsaustausch mit den Sicherheitsbehörden ist hierbei von zentraler Bedeutung, um die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten, um eine auf den einzelnen Gefangenen und seine Bedürfnisse abgestimmte Vollzugs- und Eingliederungsplanung zu ermöglichen, um weitergehende Radikalisierungen und Gefährdungen des Vollzugsziels bei anderen Gefangenen zu verhindern und um die Sicherheitsbehörden bei fortbestehender Gefahr in die Entlassungsvorbereitung einbinden zu können.
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Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz