Bericht zu Aufnahme von Straßenbahntrassen in den Flächennutzungsplan

Pressemitteilung vom 10.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 10. August 2021:

Mit Bezug auf den am 25. März 2021 vom Abgeordnetenhaus von Berlin gefassten Beschluss, die Straßenbahntrassen auch in den Flächennutzungsplan (FNP) aufzunehmen, hat der Senat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, einen vom Parlament angeforderten Bericht verabschiedet.

Die wesentlichen Aussagen des Berichts: Die beiden federführenden Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben einen Arbeitsprozess mit dem Ziel begonnen, die Trassen im FNP zu fixieren. Als Grundlage wird zunächst das gesamtstädtische, langfristige ÖPNV-Zielnetz aus den vorhandenen Darstellungen des geltenden FNP, den Inhalten des Stufenentwicklungsplans Mobilität und Verkehr sowie aus dem ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 zusammengestellt. Über die Darstellung dieses Netzes für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans stimmen sich beide Senatsverwaltungen ab, um den Vorgaben des Baugesetzbuches als Rechtsgrundlage der Flächennutzungsplanung ebenso zu entsprechen wie dem Berliner Mobilitätsgesetz.

Die Straßenbahn ist ein wichtiges Element integrierter Stadtplanung und urbaner Mobilität. Der Ausbau der Straßenbahn dient der besseren Flächenerschließung, der Verknüpfung der Verkehrsmittel und der Erreichbarkeit neuer Stadtquartiere. Das Straßenbahnnetz ist entsprechend als Themenkarte im Internetangebot der Flächennutzungsplanung verfügbar.