Bericht über ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien bei geförderten Sportgroßveranstaltungen beschlossen

Pressemitteilung vom 03.08.2021

Aus der Sitzung des Senats am 3. August 2021:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung den von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die im Land Berlin bestehenden ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien bei geförderten Sportgroßveranstaltungen beschlossen.

Für die von der Sportmetropole Berlin geförderten Sportgroßveranstaltungen sind in der Richtlinie zur Förderung von nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen (SFR V) vom 1. Januar 2019 Bewertungskriterien (Modell Stadtrendite) enthalten, die bei allen geförderten Veranstaltungen bereits angewendet werden.

Dabei orientiert sich die Förderung von Sportgroßveranstaltungen an einer positiven Stadtrendite, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien (in den drei Dimensionen ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit) gemessen werden. Der dazugehörige Kriterienkatalog wurde überarbeitet und der ökologischen Dimension wird eine noch größere Bedeutung zuteil. So wird die Stadtrendite einer Sportgroßveranstaltung neben den bestehenden Messgrößen, wie zum Beispiel Gastronomieeinnahmen oder Auswirkungen auf das bürgerliche Engagement, künftig auch anhand von ökologischen Verträglichkeitskriterien wie zum Beispiel Energie- und Wasserverbrauch, Klimaverträglichkeit sowie ökologisch verträglicheren Mobilitäts- und Cateringkonzepten bewertet.

Die Weiterentwicklung zeigt die steigende Bedeutung dieser Dimension und das Bestreben des Senats von Berlin, die ökologische Verträglichkeit von Sportgroßveranstaltungen kontinuierlich zu verbessern. Dadurch werden die Veranstalter sensibilisiert, auf den ökologischen Fußabdruck ihrer Veranstaltung zu achten und in allen Organisationsbereichen geeignete Maßnahmen zu initiieren.

Der Prozess der konzeptionellen Weiterentwicklung des Modells der Stadtrendite sowie deren Integration in die SFR V wird als Grundlage der Veranstaltungsförderung in Berlin weiter fortgeführt, zum Beispiel bei bevorstehenden Leuchtturmveranstaltungen wie den Special Olympics World Games Berlin 2023 oder der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024.