Neufassung der Verwaltungsvereinbarung zur Kostenerstattung in Staatsschutz-Strafsachen
Pressemitteilung vom 20.07.2021
Aus der Sitzung des Senats am 20. Juli 2021:
Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zur Kostenerstattung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen gebilligt.
Um die bewährte Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sowohl auf staatsanwaltschaftlicher als auch gerichtlicher Ebene fortzusetzen, hatte man sich dazu entschieden, eine von der aktuellen Kostenerstattungsregelung abweichende Vereinbarung zu treffen. Die seinerzeit geschlossene Verwaltungsvereinbarung führte unter Berücksichtigung dessen, dass es sich in der Regel um äußerst komplexe und zeitintensive Verfahren handelt, weder für das richterliche und staatsanwaltschaftliche noch für das sonstige notwendige Personal, aber auch im Hinblick auf die Sicherheitsinvestitionen, Sachaufwendungen und eventuelle Haftkosten, zu einer kostendeckenden Erstattung.
Mit der Neufassung der Verwaltungsvereinbarung wurde eine angemessene Kostenerstattung mit dem Land Brandenburg vereinbart, sodass zukünftig die Höhe der erstattungsfähigen Kosten sich an Hand der tatsächlich dem Land Berlin entstehenden Kosten orientiert und infolgedessen die gute Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg fortgesetzt und weiter intensiviert wird.
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Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz