Änderung der Laufbahnverordnung Justiz und Justizvollzugsdienst

Pressemitteilung vom 20.07.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. Juli 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, die Zweite Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung Justiz und Justizvollzugsdienst beschlossen. Der Senat verfolgt damit zum einen das Ziel, die verbesserten Ansätze des neuen Laufbahnrechts durch die kürzlich beschlossene Verwendungsbeförderung auch für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst zu übernehmen.

Zum anderen werden Grundlagen geschaffen, um zukünftig zu erwartende altersbedingte Personalabgänge auf einer breiten Basis auffangen zu können. Zugang zum Laufbahnzweig des Gerichtsvollzieherdienstes erhalten nunmehr auch externe Bewerberinnen und Bewerber und zum Amtsanwaltsdienst werden auch Juristinnen und Juristen mit lediglich erstem Staatsexamen sowie Volljuristinnen und Volljuristen zugelassen. Darüber hinaus wird durch erweiterte Personalentwicklungsmöglichkeiten die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Laufbahnebenen erhöht.