Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften

Pressemitteilung vom 06.07.2021

Aus der Sitzung des Senats am 6. Juli 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den von Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport, vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften beschlossen. Zuvor hatte der Rat der Bürgermeister dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder haben am 29. Oktober 2020 den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) unterzeichnet. Das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften dient der erforderlichen Anpassung der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen an den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Dies betrifft insbesondere das Ausführungsgesetz zum GlüStV 2021 sowie daneben das Spielhallengesetz Berlin sowie die Wettvermittlungsstellen-Schulungsverordnung.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.