Berlin erhält rund 12,1 Mio. Euro aus dem Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen der ehemaligen DDR – Förderung von 17 Projekten
Pressemitteilung vom 06.07.2021
Aus der Sitzung des Senats am 6. Juli 2021:
Das Land Berlin erhält durch die Verteilung der ehemaligen Mittel der Parteien- und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Mittel) rund 12,1 Mio. Euro. Deren Zweckbindung sieht die Förderung von Projekten mit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ausrichtung vor. Insgesamt wurden 17 Projekte ausgewählt. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat.
Nach endgültiger Abrechnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) für 2020 stehen den ostdeutschen Bundesländern insgesamt rund 150 Mio. Euro zu. Der Anteil Berlins macht 8,11 Prozent des Gesamtbetrages aus. Die BvS hat mit den ostdeutschen Ländern Verwaltungsvereinbarungen (1994 und 2008) zur Verwendung des PMO-Vermögens geschlossen, die zuletzt mit der Verwaltungsvereinbarung 2018 angepasst wurden. Diese sind Grundlage für die Verteilung der Mittel.
Dr. Kollatz: „Die PMO-Mittel kommen Ostdeutschland und den Berliner Bezirken im Ostteil der Stadt zugute. Wichtig bei der Projektförderung ist die Zweckbindung. Die Mittel stehen ausschließlich für die wirtschaftliche Umstrukturierung zur Verfügung sowie für soziale und kulturelle Projekte staatlicher und privater Träger. Insgesamt wurden 97 Projektvorschläge im Land Berlin eingereicht. Die aktuelle Auswahl von 17 Projekten ist vielfältig. Hervorzuheben sind vor allem die Maßnahmen zur Instandsetzung von Grün- und Freizeitflächen und zur Sanierung von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Damit erfüllt das Land Berlin nicht nur die vorgegebenen Kriterien, sondern erhebt auch Gestaltungsanspruch. Hinzu kommen wichtige Projekte der Erinnerungskultur, mit denen das Land seinen verantwortungsvollen Umgang mit der deutschen Geschichte unter Beweis stellt.“
Im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung werden acht Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 7,2 Mio. Euro gefördert:
- Errichtung eines Gästehauses Campus Wuhlheide (Landesmusikakademie),
- Bürgerhaus Altglienicke − Errichtung eines barrierefreien Zugangs (Bürgersaal),
- Sanierung des Freilandlabors Kaniswall,
- Instandsetzung Infrastruktur Park am Weißen See – Instandsetzung Parkwege,
- Instandsetzung öffentlicher Grünanlage Volkspark Prenzlauer Berg,
- Teilüberdachung des Hans-Zoschke-Stadions,
- Ausbau eines Gründerzentrums, Luisenstraße 53, 10117 Berlin,
- Reparatur von Revolutionsstelen im Ostteil der Stadt.
Folgende staatliche Projekte mit sozialem beziehungsweise kulturellem Zweck werden mit Mitteln in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro gefördert:
- Ausfinanzierung Wiedererrichtung Denkzeichen Wassersport in Berlin-Grünau,
- Sanierung der Freiflächen des Kinderforscherzentrums HELLEUM II,
- Finanzierung von Mehrkosten: Sanierung/Aufwertung beim Haus der Befreiung,
- Qualifizierung der Freiflächen der Spartacus-Grundschule in der Friedenstraße (Friedrichshain-West),
- Entwicklung der Kulturbahnhöfe Weberwiese und Schillingstraße (U5).
Zur Förderung nicht staatlicher Projekte mit sozialem beziehungsweise kulturellem Zweck sind für folgende Projekte Mittel von insgesamt etwa 1,8 Mio. Euro vorgesehen:
- Ausbau der Kita an der Wuhlheide − Schaffung von 70 Kita-Plätzen,
- Ausbau der Kita am Schlosspark − Schaffung von 30 Kita-Plätzen,
- Campus für Demokratie: Beschaffung Studioausstattung für Onlinesendungen,
- Deutsch-Russisches Museum Karlshorst – Errichtung von Infopoints im ehemaligen Sperrgebiet.
Die Verteilung der PMO-Mittel richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl der ostdeutschen Bundesländer (Stand 31. Dezember 1991). Der Betrag wird anteilig auf die Länder Berlin (8,11 Prozent), Brandenburg (16,1 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (11,98 Prozent), Sachsen-Anhalt (17,88 Prozent) und die Freistaaten Sachsen (29,63 Prozent) und Thüringen (16,3 Prozent) aufgeteilt.
Des Weiteren schreibt die Verwaltungsvereinbarung 2018 in Verbindung mit den fortgeltenden Regelungen aus den bisherigen Verwaltungsvereinbarungen einen zweckgebundenen Einsatz der Mittel vor, wonach die Mittel zu ca. 60 Prozent für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung eingesetzt werden sollen und zu circa 40 Prozent für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken. Davon entfallen wiederum ca. 25 Prozent auf den öffentlichen Bereich und ca. 15 Prozent auf den Bereich in nicht staatlicher Trägerschaft.
Das Land Berlin erhielt zuletzt 2018 PMO-Mittel in Höhe von rund 16,3 Mio. Euro.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen