Kinderschutz und Mittlerer Schulabschluss: Schulgesetzänderung steht an
Pressemitteilung vom 15.06.2021
Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, beschlossen, das Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes in die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses einzubringen. Der Gesetzentwurf enthält als wichtige Änderungen die Verpflichtung aller Schulen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes, neue Regelungen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses am Gymnasium, die Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen für den Einsatz von digitalen Lehr- und Lernsystemen sowie audiovisuellen Kommunikationsmitteln an den Schulen. Zudem wird antisemitische Zuschreibung als Diskriminierungsbegriff schulgesetzlich festgeschrieben.
Im Einzelnen: Jede Schule wird verpflichtet, bis Ende des Schuljahres 2022/2023 ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten und in das Schulprogramm aufzunehmen. Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist es, Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen und zu vermeiden. Eine Beschlussfassung in der Schulkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit ist dafür erforderlich.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir passen unser Schulgesetz den aktuellen Herausforderungen an. Die Sicherstellung eines effektiven Kinderschutzes muss für alle staatlichen Stellen oberste Priorität haben. Alle Berliner Schulen werden hier nun ihrer Verantwortung gerecht. Jede Schule wird ein eigenes Kinderschutzkonzept erarbeiten. Damit gehen wir auch im bundesweiten Vergleich voran.“
Der mittlere Schulabschluss (MSA) und die Berechtigung zum Übertritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe werden am Gymnasium ab dem Schuljahr 2022/2023 in der Regel allein durch eine Versetzungsentscheidung erworben. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums befinden sich bereits in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und können durch die neue Regelung durchgehend auf einem der Jahrgangsstufe entsprechenden Leistungsniveau unterrichtet werden, das sie auf die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vorbereitet. Schülerinnen und Schüler am Gymnasium, die den MSA nicht durch Versetzungsentscheidung erwerben können, können wie die Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule an den schriftlichen MSA-Prüfungen teilnehmen. Schülerinnen und Schülern am Gymnasium, die auf ein berufliches Gymnasium oder in die berufliche Bildung wechseln möchten, bleibt diese Möglichkeit selbstverständlich erhalten.
Es wird eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Einsatz von digitalen Lehr- und Lernsystemen sowie audiovisuellen Kommunikationsmitteln in den Schulen geschaffen. Dies betrifft beispielsweise die Nutzung des Lernraums Berlin oder von Videokonferenzdiensten. Damit wird einer bestehenden Rechtsunsicherheit auf Seiten der Schulen entgegengewirkt.
Der Begriff der antisemitischen Zuschreibung wird als Diskriminierungsgrund explizit in das Schulgesetz eingeführt und damit den Regelungen des Landesantidiskriminierungsgesetzes angepasst.
Kontakt
Sprecherin für Jugend und Familie