Senat stimmt dem Gesetz zur Änderung des Studierendenwerksgesetzes zu
Pressemitteilung vom 08.06.2021
Aus der Sitzung des Senats am 8. Juni 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und Senators für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, der Änderung des Studierendenwerksgesetzes zugestimmt, mit der eine Rückverlagerung der Widerspruchsstelle für das Studierenden-BAföG vom Studierendenwerk Berlin zur Wissenschaftsverwaltung erfolgt. Dadurch wird personell und strukturell eine Verbesserung der Fachaufsicht erreicht, die für das BAföG bei der Wissenschaftsverwaltung als der obersten Landesbehörde liegt. Die Vorlage wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Auf der Grundlage der vorliegenden Gesetzesänderung kann die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung die Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesrechnungshofs besser umsetzen. Alle Prozesse rund um das BAföG werden durch die Länder im Auftrag des BMBF unter anderem durch regelmäßige Stichproben kontrolliert und im Rahmen der Fachaufsicht Prüfungen der Förderakten in den Ämtern für Ausbildungsförderung durchgeführt, um mögliche Fehler in der Umsetzung des BAföG zu erkennen.