Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ab 4. Juni 2021
Pressemitteilung vom 01.06.2021
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021
Kontaktbeschränkungen:
- Kontaktbeschränkungen drinnen 6 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
- Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)
Alkoholbeschränkung:
- Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)
Veranstaltungen:
- Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)
- Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte
- Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen, Testpflicht ab 11 Personen
- Singen in geschlossenen Räumen nach Maßgabe Hygienerahmenkonzept zulässig
Kulturelle Veranstaltungsorte:
- Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen wieder öffnen. Regeln wie bei Veranstaltungen
Freizeitangebote:
- Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
- Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht
Sport:
- Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
- Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
- Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
- Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten mit Testpflicht und ohne Zuschauer
- Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht
Einzelhandel:
- Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht
- Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen
Gastronomie:
- Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
- Gastronomie außen ohne Testpflicht
Hotels:
- Touristische Übernachtungen möglich ab 11.06. , Testpflicht
Hochschulen:
- Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept
- Mensenöffnung analog zu Gastronomie
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Presse- und Informationsamt des Landes Berlin