Bundesratsinitiative gegen Raser beschlossen
Pressemitteilung vom 01.06.2021
Aus der Sitzung des Senats am 1. Juni 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, beschlossen, einen Entschließungsantrag zu einem zivilrechtlichen Überlassungsverbot hochmotorisierter Kraftfahrzeuge an Fahranfängerinnen und Fahranfänger in den Bundesrat einzubringen.
Dazu Senator Dr. Dirk Behrendt: „In Berlin ist die Zahl der Strafverfahren gegen Raser in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Von diesen Taten geht eine enorme Gefahr aus, wie die schweren Unfälle von vor allem jüngeren Fahrern in Berlin gezeigt haben. Ich bin nicht bereit hinzunehmen, dass Berliner Straßen zu Rennstrecken verkommen. In den meisten Fällen haben die Fahrzeuge nicht den Fahrern gehört, was die Beschlagnahme und Einziehung erschwert. Da die Fahrzeuge häufig vermietet oder anderweitig von Dritten überlassen wurden, setzen wir nun bei den Vermietern einen Hebel an.“
Über die Bundesratsinitiative strebt der Senat ein zivilrechtliches Überlassungsverbot von hochmotorisierten Fahrzeugen für Fahranfänger an. Rechtsgeschäfte, die gegen das Verbot verstoßen, wären dann gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nichtig. Schon diese Folge dürfte die große Mehrzahl der Anbieterinnen und Anbieter von hochmotorisierten Fahrzeugen davon abhalten, ihre Fahrzeuge entgegen dem gesetzlichen Verbot zu überlassen.
Vermieter, die entgegen dem Verbot vermieten, laufen Gefahr, die gewerberechtliche Zulassung zu verlieren.
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Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz