Bericht zur Weiterentwicklung der Interessenvertretung der arbeitnehmerähnlichen Freien beim Rundfunk Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung vom 18.05.2021
Aus der Sitzung des Senats am 18. Mai 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller beschlossen, dem Abgeordnetenhaus den Bericht über die „Weiterentwicklung der Interessenvertretung der arbeitnehmerähnlichen Freien beim Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (rbb) zur Kenntnisnahme zu unterbreiten.
Der Bericht zeigt auf, welche Maßnahmen der Senat im Zuge der Evaluation und der – vorerst ausgesetzten – Novellierung des rbb-Staatsvertrages bereits eingeleitet hat, um die zukünftige Interessenvertretung der beim rbb beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne des § 12a Tarifvertragsgesetz zu verbessern. Die Darstellung und die Empfehlung zum weiteren Vorgehen sollen dazu beitragen, den weiteren politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess zu unterstützen. Da eine etwaige Anpassung der Freienvertretung eine Änderung des bestehenden rbb-Staatsvertrages voraussetzt, ist zudem eine enge Abstimmung und ein Einvernehmen mit dem staatsvertraglichen Partnerland Brandenburg erforderlich.
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