Neufassung der Verordnung zur Übermittlung von Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg beschlossen
Pressemitteilung vom 27.04.2021
Aus der Sitzung des Senats am 27. April 2021:
Der Senat hat heute nach Befassung des Rats der Bürgermeister den von Innensenator Andreas Geisel vorgelegten Entwurf der Neufassung der „Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg“ beschlossen.
Eine wie in der Vergangenheit praktizierte Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Ebene der Berliner Bezirke ist derzeit nicht möglich, da rechtliche Grundlagen im Bevölkerungsstatistikgesetz eine Übermittlung von kleinräumigen Adressangaben an die amtliche Statistik über mehrere Jahre hinweg nicht zuließen. Nach dem 2022 bevorstehenden Zensus kann jedoch aufgrund der dann erneuten Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl die Fortschreibung auf Bezirksebene wiederaufgenommen werden. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür wird mit der jetzt im Entwurf vorgelegten Verordnung geschaffen.
Damit wird es wieder möglich, Daten über die Wanderungen der Bevölkerung innerhalb des Landes Berlin zu erfassen. Dazu werden dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten u.a. Angaben zum Datum eines Umzuges sowie zum bisherigen und neuen Wohnort aus dem Melderegister übermittelt.
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