Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften
Pressemitteilung vom 20.04.2021
Aus der Sitzung des Senats am 20. April 2021:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften zur Kenntnis genommen und die Vorlage dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder haben am 29. Oktober 2020 den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücks-spielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) unterzeichnet. Das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften dient der erforderlichen Anpassung der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen an den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Dies betrifft insbesondere das Ausführungsgesetz zum GlüStV 2021 sowie daneben das Spielhallengesetz Berlin sowie die Wettvermittlungsstellen-Schulungsverordnung.
Nach Stellungnahme des Rates der Bürgermeister wird sich der Senat erneut und abschließend mit der Gesetzesvorlage befassen und diese dann dem Abgeordnetenhaus zuleiten.
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Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport