Senat hat komplettiertes Mobilitätsgesetz dem Abgeordnetenhaus zugeleitet

Pressemitteilung vom 30.03.2021

Der Senat hat heute nach erfolgter Befassung des Rats der Bürgermeister das auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, um die neuen Abschnitte „Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität“ ergänzte Berliner Mobilitätsgesetz dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur parlamentarischen Beratung und Abstimmung zugeleitet.

Das Berliner Mobilitätsgesetz mit seinem deutschlandweit einzigartigen planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr wurde erstmals im Sommer 2018 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, zunächst mit dem Allgemeinen Teil und den Abschnitten zum ÖPNV und zum Radverkehr. Der Abschnitt zum Fußverkehr ist am 24. Februar 2021 in Kraft getreten. Mit den Themen Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität wird das Mobilitätsgesetz nun komplettiert.

Weiteres enthält die Presseerklärung zur Ersten Lesung im Senat vom 20. Januar 2021: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042695.php