Berliner Transparenzgesetz ins Parlament
Pressemitteilung vom 02.03.2021
Aus der Sitzung des Senats am 2. März 2021:
Nach Befassung des Rats der Bürgermeister am 18. Februar 2021 hat der Berliner Senat heute den von Innensenator Andreas Geisel vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Informationszugangs für die Allgemeinheit (Berliner Transparenzgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
Ziel des Berliner Transparenzgesetzes ist es, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen zu erweitern und damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu erhöhen. Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft besser genutzt werden. Das Berliner Transparenzgesetz ersetzt das bisherige Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
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