Neufassung einer bestehenden Verordnung zur Übermittlung von Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung vom 02.03.2021
Aus der Sitzung des Senats am 2. März 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel den Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zur Kenntnis genommen.
Eine wie in der Vergangenheit praktizierte Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Ebene der Berliner Bezirke ist derzeit nicht möglich, da rechtliche Grundlagen im Bevölkerungsstatistikgesetz eine Übermittlung von kleinräumigen Adressangaben an die amtliche Statistik über mehrere Jahre hinweg nicht zuließen.
Nach dem kommenden Zensus im Jahr 2022 kann aufgrund der dann erneuten Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl die Fortschreibung auf Bezirksebene wieder aufgenommen werden. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür soll mit der jetzt im Entwurf vorgelegten Verordnung geschaffen werden.
Zukünftig wird es damit wieder möglich sein, Daten über die Wanderungen der Bevölkerung innerhalb des Landes Berlin zu erfassen. Dazu werden dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten u. a. Angaben zum Datum eines Umzuges sowie zum bisherigen und neuen Wohnort aus dem Melderegister übermittelt.
Die statistische Auswertung der Umzüge der Bürger innerhalb der Bezirke ist vielfach gefragt und kommt sowohl Verbänden, der Wissenschaft als auch der Verwaltung zu Gute.
Der Senat wird den Verordnungsentwurf nunmehr dem Rat der Bürgermeister zuleiten.
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