Senat beschließt Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Pressemitteilung vom 21.01.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. Januar 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Das Land Berlin setzt damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Dienstag um und passt diese auf das Infektionsgeschehen in Berlin an.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

  • Die bisher betroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden bis einschließlich 14. Februar verlängert.
  • In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske (also sogenannte OP-Maske oder sogar virenfilternde Maske der Standards KN95 oder FFP2) zu tragen:
    • im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
    • im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr von allen Personen, also auch von Mitarbeitenden
    • während Gottesdiensten
  • Bei allen Versammlungen, außer solchen die ausschließlich unter Nutzung von Fahrzeugen durchgeführt werden, gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
  • Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, wenn mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, es sei denn, dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein Hygienekonzept etabliert haben, welches dem aktuellen Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung entspricht oder über dessen Bestimmungen hinausgeht.
  • Der Leihbetrieb im Abholungsmodell für Bibliotheken ist zulässig
  • Die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen bleibt bis zum 12. Februar 2021 ausgesetzt. Damit gelten die am 8. Januar festgelegten Regelungen für die Berliner Schulen weiter. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten.
  • Die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Alle Einrichtungen bieten einen Notbetrieb an.
  • die Ausnahmen von der Einreisequarantäne nach § 22 Abs. 2-4 gelten nicht mehr für Einreisende aus Gebieten, in denen sich die neuen Virus-Mutationen verbreitet haben.

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
pressestelle@sengpg.berlin.de