Vorbereitungen für die führende elektronische Akte in der Berliner Justiz getroffen
Pressemitteilung vom 12.01.2021
Aus der Sitzung des Senats am 12. Januar 2021:
Der Senat hat heute die Befugnis, Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung sowie der elektronischen und maschinellen Register- und Grundbuchführung auf die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung übertragen. Der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, hatte die entsprechende Verordnung in den Senat eingebracht.
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sieht in verschiedenen zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Regelungen die Befugnis vor, das zuständige Fachressort an Stelle der Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung zu ermächtigen.
Mit der heute beschlossenen Verordnung hat der Senat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ermächtigt, die entsprechenden Verordnungen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport selbst zu erlassen. Damit ist sichergestellt, dass bei Bedarf flexibel und zügig von den Verordnungsermächtigungen für die Arbeit mit der eAkte an den Berliner Gerichten Gebrauch gemacht werden kann.
Seit Dezember 2018 arbeiten die ersten drei Abteilungen am Amtsgericht Neukölln in digitalen Gerichtssälen mit der elektronischen Akte. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt. Im Jahr 2021 soll am Amtsgericht Köpenick die elektronische Akte in Familiensachen weiter erprobt werden.
Der Pilotbetrieb am Amtsgericht Neukölln soll im Jahr 2021 in einen regulären Betrieb mit einer führenden elektronischen Akte in fünf Abteilungen überführt werden. Der genaue Zeitpunkt und die organisatorischen Details sind vorab durch eine Rechtsverordnung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zu klären.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Schritt für Schritt gehen wir mit der Berliner Justiz den Weg in die digitale Zukunft. Mit der meinem Haus heute erteilten Ermächtigung können wir flexibel und schnell mit der führenden eAkte starten, wenn die technischen, betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind.“
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Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz