Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine statistische Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte.
Die PKS dient in erster Linie
- der Beobachtung und Analyse der Kriminalität und einzelner Deliktsarten
- der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises
- der Veränderung von Kriminalitätsentwicklungen in allen Lebensbereichen
- der Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung
- sowie der kriminologisch-soziologische Forschung und kriminalpolitischen Entscheidungen.
Um eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung durchzuführen, ist es unerlässlich, dass ein klares, übersichtliches und realistisches Bild aufgezeigt wird.
Die PKS enthält insbesondere Angaben über
- Art und Zahl der erfassten Straftaten
- Tatort und Tatzeit
- Opfer und Schäden
- Aufklärungsergebnisse
- Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen.
Nicht enthalten sind
- originäre Staatsschutzdelikte,
- Verkehrsdelikte aller Art mit Ausnahme der Verstöße gegen die §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG,
- Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
- Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, ausgenommen Datenschutzgesetze der Länder.
Eingeschränkt wird die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik dadurch, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Art und Umfang dieses Dunkelfeldes hängt naturgemäß auch von der Anzeigebereitschaft der Bevölkerung und der Kontrollintensität der Polizei ab.
Bitte beachten Sie die Downloadhinweise.
Informationen zur Kriminalitätsstatistik finden Sie auch bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Politisch motivierte Kriminalität
Grundlage für die statistische Zählung der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich anders als bei der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik, das bedeutet, der Fall wird sofort gezählt, wenn er bekannt wurde und nicht erst nach Abschluss der Ermittlungen. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen.
Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil – einer fortlaufenden Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Neuere Erkenntnisse können demnach zu einer Aktualisierung oder zu Änderungen führen. Darüber hinaus können Fälle der PMK auch erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen.
Der KPMD-PMK dient der einheitlichen Erfassung und Bewertung Politisch motivierter Kriminalität und schafft eine einheitliche Datenbasis zur Erstellung von Lagebildern und Führungsinformationen.
Kriminalitätsatlas
Die kleinräumige Verteilung der Kriminalitätsbelastung in Berlin wird von der Polizei Berlin seit 2008 ausgewertet und seit 2017 online veröffentlicht. Die bisher vorliegenden fünf Berichte sind hier eingestellt.