Grundsätzlich ist der Umgang mit Waffen erst ab 18 Jahren gestattet.
Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Reizstoffsprühgeräte, die ein amtliches Prüfzeichen tragen, z.B. Reizstoffsprühdosen, erlaubnisfrei erwerben, besitzen und in der Öffentlichkeit führen.
Das Waffenrecht verwendet für den Umgang mit Waffen folgende Begriffe:
- Erwerb und Besitz (meist durch Kauf, aber auch durch Erben, Schenkung oder sogar Leihen)
- Führen (schussbereit und/oder zugriffsbereit in der Öffentlichkeit bei sich tragen)
- Schießen
- Verbringen
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