Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die “…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen”.
Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert.
Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei, das Führen außerhalb des persönlichen, befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes Grundstück, eigene Gewerberäume) allerdings gemäß §42a Waffengesetz verboten.
Weitere Ausführungen zum Verbot des Führens >>hier