Gebärdensprachvideo - Zahlungskartenbetrug

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Die starke Verbreitung und vor allem auch die hohe Akzeptanz des “Plastikgeldes” üben auf Straftäter einen hohen Tatanreiz aus. Dabei wird es ihnen heute oftmals leicht gemacht: Daten wie die Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die Unterschrift gibt ein Kreditkartennutzer überall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz höchst vertraulicher Informationen.

Des Weiteren entwickeln die Täter immer wieder neue Vorgehensweisen, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahl zu gelangen – wie z. B. das so genannte “Skimming“: Vorsatzgeräte werden am Karteneinzugsschacht von Geldautomaten oder Türöffnern angebracht, um die Magnetstreifendaten der Karte zu erhalten. Eine Miniaturkamera dient zum Ausspähen der Geheimzahl.

Auch das Bezahlen von Waren oder Leistungen mit Kreditkarten(-daten) im Internet birgt Gefahren. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe der Kreditkartennummer und des Verfalldatums, gegebenenfalls zusätzlich mittels der dreistelligen Kartenprüfnummer auf der Kartenrückseite. Die steigende Nutzung des Internets machen sich auch hierbei Kriminelle zur Erlangung von Zahlungskartendaten zu Nutze:
So geben unseriöse Händler beim Einsatz von Kreditkarten(-daten) im Internet nach Abschluss des Geschäfts die Kartendaten weiter oder nutzen sie illegal. Ebenso kann es bei der Nutzung einer nicht sicheren (unverschlüsselten) Internet-Verbindung bei Privatpersonen oder Firmen zum Abgriff der Kartendaten durch Dritte kommen.
Auch durch gefälschte Internetmails oder mittels Schadprogrammen (Trojaner) wird versucht, an Zahlungskartendaten, Passwörter oder persönliche Daten zu gelangen (“Phishing”). Die z. B. angeblich von den Sicherheitsabteilungen der Kreditinstitute stammenden Mails fordern den Empfänger unter einem Vorwand auf, Kontozugangsdaten, TAN-Nummern o. ä. auf einer Website einzugeben.

Wir als Polizei geben Ihnen Tipps und Verhaltenshinweise, wie Sie sich vor einem Kartenverlust schützen können und was im Fall der Fälle zu tun ist:

Kartenverlust

Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird.

Die Telefonnummern für die Sperrung von EC- und Kreditkarten:
Debitkarten (z. B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 01805-021021 oder die 116 116 (Sperr-Notruf) gesperrt werden.

Bei einem Verlust empfehlen wir zudem, unverzüglich das kontoführende Institut zu benachrichtigen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen Notruf-Service an. Bei Verdacht auf eine Straftat sollte ebenfalls sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Umgang mit der PIN

  • Die PIN darf nicht an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden nach der PIN fragen.
  • Lernen Sie Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.
  • Auf keinen Fall die PIN notieren – schon gar nicht auf der Zahlungskarte!
  • Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldausgabeautomaten oder im Handel am Kassenautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann.
  • Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten.
  • Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken, ein.
  • Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.

Allgemeine Empfehlungen

  • Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen – weder offen noch versteckt; auch nicht für nur kurze Zeit.
  • Behandeln Sie Zahlungskarten wie Bargeld und tragen Sie sie in verschlossenen Innentaschen der Kleidung dicht am Körper.
  • Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
  • Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Automaten Ihr Umfeld genau.
  • Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen am Geldautomaten sofort der Polizei.
  • Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditinstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag – vor allem die Abschnitte über die Haftung; sie legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben.
  • Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug zeitnah.

Zahlungskarten im Internet

Bei Internet-Transaktionen ist generell der Aspekt der Internet-Sicherheit zu beachten, d. h. verwenden Sie immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und Firewall, überprüfen Sie die Browsereinstellungen, insbesondere hinsichtlich aktiver Inhalte (näheres auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie – www.bsi-fuer-buerger.de).

Allgemein gilt:

  • Öffnen Sie keine E-Mails von unbekannten Absendern. Führen Sie die Transaktion möglichst am eigenen Rechner aus.
  • Geben Sie Ihre Kreditkartennummer nur über Verbindungen weiter, die eine Verschlüsselung zwischen Ihrem Rechner und dem Empfänger gewährleisten (z.B. SSL-Standard).

Weitere Informationen erhalten Sie persönlich von Ihrer Polizei oder im Internet unter www.polizei-beratung.de