Schreibweisen von Internetadressen

Hände am Laptop

Grundsätzlich gilt, dass für die Ermittlung mit Internetbezug insbesondere technischen Daten relevant sind, und zwar in ihrer korrekten Schreibweise. Wenn Sie bei einer Anzeige oder in einer Vernehmung Internet-Adressen angeben müssen, dann achten Sie bitte darauf, dass diese ohne Hinzufügungen oder Weglassungen niedergelegt werden. Sie können dies dem aufnehmenden Beamten unter Hinweis auf diese Seite gerne mitteilen. Sollten bestimmte Internet-typische Sonderzeichen nicht aufgenommen werden können (z.B. das @-Zeichen; dies wird (at) umschrieben), so ist dies im Freitext als Umschreibung hinzuzufügen.

Beispiele für korrekte Angaben wären:

  • E-Mail-Adressen

    mein.name@diese_adresse.com

  • www.-Adressen

    http://www.diese-firma.de/infos/dort.html

  • Newsgroup

    de.alt.binaries.blumenbilder

  • IRC

    IRCNET, Channel #meinkanal

Beachten Sie, dass es in all diesen Adressen niemals Leerzeichen geben kann. Auch Sonderzeichen müssen korrekt wiedergegeben werden. Es ist bereits ein deutlicher Unterschied, ob sie einen Schrägstrich so “/” oder so “\” schreiben.

Uhrzeiten im Internet

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Zuordnung von Tätern oder Tatbegehungen ist die Uhrzeit. Da das Internet international organisiert ist, sind hier alle Zeitzonen vertreten. Es ist daher auch darauf zu achten, dass bei den Angaben von Datum/Uhrzeit unbedingt die dazu gehörigen Zeitzonen anzugeben sind.

IP-Adresse:Port Datum Uhrzeit/Zeitzone Aktivität
64.242.88.10:47302 07/Mar/2004: 16:05:49-0800 “GET/twiki/bin/edit..”