Grundsätzlich gilt, dass für die Ermittlung mit Internetbezug insbesondere technischen Daten relevant sind, und zwar in ihrer korrekten Schreibweise. Wenn Sie bei einer Anzeige oder in einer Vernehmung Internet-Adressen angeben müssen, dann achten Sie bitte darauf, dass diese ohne Hinzufügungen oder Weglassungen niedergelegt werden. Sie können dies dem aufnehmenden Beamten unter Hinweis auf diese Seite gerne mitteilen. Sollten bestimmte Internet-typische Sonderzeichen nicht aufgenommen werden können (z.B. das @-Zeichen; dies wird (at) umschrieben), so ist dies im Freitext als Umschreibung hinzuzufügen.
Schreibweisen von Internetadressen
Bild: depositedhar/Depositphotos
Beispiele für korrekte Angaben wären:
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E-Mail-Adressen
mein.name@diese_adresse.com
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www.-Adressen
http://www.diese-firma.de/infos/dort.html
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Newsgroup
de.alt.binaries.blumenbilder
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IRC
IRCNET, Channel #meinkanal