Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen durch die Polizei Berlin zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§ 41 Berliner Datenschutzgesetz)
Die Polizei Berlin verarbeitet auf der Grundlage der ihr insbesondere durch das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln), die Strafprozessordnung (StPO), dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) und weiteren Vorschriften zugewiesenen Aufgaben personenbezogene Daten zum Zwecke des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie zur Vollstreckung von Maßnahmen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 8 des Strafgesetzbuches (StGB) und von Geldbußen.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben erforderlich ist oder die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat.
Die Verarbeitung erstreckt sich auch auf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von § 33 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG).
Betroffen sein kann jede Person, die in irgendeiner Rolle an einem Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren beteiligt ist oder in Zusammenhang mit gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen der Polizei Berlin in Erscheinung getreten ist.
Betroffene Personen erhalten Auskunft über die sie betreffenden Daten gemäß § 50 ASOG sofern der Auskunft keine gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.
Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der Verarbeitung richten sich nach § 48 ASOG.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Auskunft zu personenbezogenen Daten