Werden im Zusammenhang mit der Durchführung eines Großraum- und Schwerttransportes im Erlaubnisbescheid polizeiliche Maßnahmen oder Polizeibegleitungen angeordnet (siehe RGST Nr. 25 bis 28), ist eine frühzeitige Anmeldung bei der Polizei Berlin für die Einsatzkräfteplanung notwendig.
Daher wird im Zusammenhang mit der Anmeldefrist darauf hingewiesen, dass die Anmeldung der angeordneten Transportbegleitung mindestens 48 Stunden (Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nicht mitgezählt) vor Fahrtantritt (Auflage RGST Nr. 29) vor dem Begleitungsbeginn unbedingt einzuhalten ist.
Die Anmeldung erfolgt über das auf dieser Website hinterlegte Anmeldeformular.
ausschließlich per E-Mail (schwertransporte@polizei.berlin.de)
Telefonische Anmeldungen werden nicht bearbeitet.
Für eventuelle Rückfragen bzw. erforderliche Detailabstimmungen stehen wir Ihnen während der Bürodienstzeit, Montag bis Freitag außer Feiertage von 09:00 – 14:00 Uhr, unter der zentralen Rufnummer:
+49 30 4664-740740
zur Verfügung.
Eine hohe Einsatzbelastung kann dazu führen, dass die Polizei Berlin auch unter Einhaltung der 48 Stunden Frist zeitgerecht angemeldete Transportbegleitungen für Großraum- und Schwertransporte nicht termingerecht durchführen kann, weil die zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte anderweitig unabkömmlich gebunden sind.
Haben sie bitte Verständnis dafür, dass es unter diesen Umständen trotz größter Anstrengungen dann gelegentlich nicht möglich ist, ihrer Anmeldung terminiert zu entsprechen.
Gern stimmen wir aber mit Blick auf die Einsatzlage einen Ausweichtermin mit ihnen ab.
Näheres dazu teilen wir ihnen in unserer Antwort auf ihre jeweilige konkrete Transportanmeldung mit, für die sie bitte ausschließlich das hier zum Download bereitgestellte Formular benutzen.
Die Be- und Entladung des Transportes ist regelmäßig mit Lärm verbunden. Liegt der Be- oder Entladeort in einem Wohngebiet bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind Vorschriften zum Schutz der Anwohner vor unzulässiger Lärmemission insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit von 22.00 – 06:00 Uhr zwingend zu beachten und lärmende Ladetätigkeiten zu unterlassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Berliner Umweltbehörden und in einem dort zum Download bereitgestellten Merkblatt Lieferlärm.