Hinweise zu temporären Flugbeschränkungen am Olympiastadion für Drohnen

Drohnen

Allgemeine Hinweise zum zeitweise eingerichteten Flugbeschränkungsgebiet ED-R „EM Berlin 1“

Zum Schutz der Spiele der UEFA EURO 2024™ werden in Berlin vorübergehend Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R) für Drohnen (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme) eingerichtet.
Abhängig von der Sicherheitslage werden mehrere Gebiete mit Flugbeschränkungen für Drohnen und für die bemannte Luftfahrt
aktiviert (ED-R „EM Berlin 1“, ED-R „EM Berlin 2“ und ED-R „EM Berlin 3“).
Im Flugbeschränkungsgebiet ED-R „EM Berlin 1“ werden zeitweise alle Flüge von Drohnen in einem Umkreis von zwei nautischen Meilen (2 NM = 3,704 km) um den Spielort (Olympiastadion in Berlin) untersagt.
Die verschiedenen Gebiete werden nicht zusammen aktiviert, jedoch sind in allen Gefährdungsstufen/-gebieten Flüge von Drohnen im oben beschriebenen Radius von 2 NM um den Spielort untersagt.

Folgen bei Verstoß!

Zuwiderhandlungen gegen die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angeordneten Flugbeschränkungen
werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.

Weitere Informationen

  • Wann gilt die Beschränkung?

    Zeitlich Wirksam werden grundsätzlich alle Gebiete vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 an den Tagen mit Spielbegegnungen an den Spielstätten im Zeitraum von 3 Stunden vor geplantem Spielbeginn bis 4 Stunden nach Spielbeginn. Die tatsächlichen Aktivierungszeiten werden von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit einem Zeitvorlauf von ca. 48 Stunden vor Aktivierung per NOTAM (NOTAM steht für “Notice to Airmen” (Deutsch: Mitteilung an die Flugzeugführer))bekanntgemacht.

    Weitere Informationen auf DIPUL, der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt des Bundesverkehrsministeriums:

  • Wo gilt die Beschränkung?

    In allen oben genannten Gefährdungsstufen bedingten Beschränkungsgebieten (ED-R EM Berlin 1/2/3) sind grundsätzlich Flüge von Drohnen in einem Umkreis von zwei nautischen Meilen (2 NM = 3,704 km) um den Spielort (Olympiastadion in Berlin) untersagt.

    Hinweis: Auch die bereits bekanntgegebene räumliche Ausdehnung der Flugbeschränkungsgebiete kann sich ändern und wird ebenfalls ca. 48 Stunden vor Aktivierung per NOTAM von der Deutschen Flugsicherung GmbH bekannt gegeben.

    Die Mittelpunkts Koordinate der Spielstätte, Olympiastadion in Berlin, lautet: 52,51472N 13,23944E

  • Wer darf fliegen?

    In den zeitweise geltenden Flugbeschränkungsgebieten sind Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) untersagt.

    Ausnahmen gelten ausschließlich für Polizei und Rettungskräfte!

    Wer Drohnen während der EM 2024 regelkonform außerhalb von Spielstätten und Veranstaltungen und vor allem sicher nutzen möchte, findet Informationen auf DIPUL, der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem DIPUL Map Tool

Die jeweiligen Gebiete können auch kurzfristig, d.h. mit einem Mindestvorlauf von ca. 48 Stunden per NOTAM aktiviert werden bzw.
es können auch bereits längerfristig publizierte Aktivierungen – ebenfalls mit einem Mindestvorlauf von ca. 48 Stunden – geändert
werden. Bitte informieren Sie sich daher kurz vor Antritt eines Fluges über die aktuelle Luftraumlage.