Hinweise zum Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 (Berlin) für Drohnen

Drohnen

Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 (Berlin)

Im Bereich von drei nautischen Meilen (1 NM = 1,852 km) um den Reichstag wurde mittels Festlegung des Bundesverkehrsministeriums ein Flugbeschränkungsgebiet mit der Bezeichnung ED-R 146 errichtet.
Besonders strenge Anforderungen gelten für Aufstiege innerhalb der ersten nautischen Meile rund um das Reichstagsgebäude.
Anfragen bezüglich einer Durchfluggenehmigung mit den dazugehörigen Informationen zum geplanten Aufstieg von UAS innerhalb dieser 1 NM-Zone sind daher an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zu richten.

Folgen bei Verstoß!

Der nicht genehmigte Durchflug/Aufstieg im ED-R 146 (Berlin) kann eine Straftat darstellen!

Weitere Informationen

  • Wann gilt die Beschränkung?

    Es handelt sich um ein durch das BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) dauerhaft eingerichtetes Flugbeschränkungsgebiet für Drohnen.
    Weitere geographische Einschränkungen können Sie mit Hilfe dieser Karte(Link zur Karte der DIPUL (Plattform für unbemannte Luftfahrt)) einsehen.

  • Wo gilt die Beschränkung?

    Grundsätzlich in einem kreisförmigen Bereich von drei nautischen Meilen (5,56 Kilometer) um den Deutschen Reichstag/Punkt (523107 N 132234 O), den Sie hier in dieser Karte einsehen können.

  • Wer darf fliegen?

    Für den Durchflug/Aufstieg durch das ED-R 146 ist nur der gewerbliche Betrieb genehmigungsfähig.
    Der Inhaber einer Durchfluggenehmigung im Rahmen der Allgemeinverfügung NfL 2024-1-3127) für das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 (Berlin) ist verpflichtet, die zuständige Polizeibehörde Berlin

    • (Lagezentrum Tel.: (030) 4664-707110)

    mindestens zwei Stunden vor dem geplanten Einflug über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen.

Für Aufstiege in mehr als einer, aber weniger als drei NM Entfernung vom Reichstag, beachten Sie bitte die Allgemeinverfügung zur Erteilung von Durchfluggenehmigungen zur Durchführung von Flügen mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch das Gebiet mit Flugbeschränkungen ED-R 146 (Berlin), veröffentlicht in dieser Nachricht für Luftfahrer NfL 2024-1-3127.

Die Allgemeinverfügung ersetzt jedoch nicht die ggf. für die Durchführung des Flugvorhabens erforderlichen weiteren Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen. Diese sind bei den hierfür zuständigen Behörden zu beantragen.