Stellungnahme der Polizei Berlin zu zwei Festnahmen am Großen Stern

Polizeimeldung vom 31.08.2020

Tempelhof-Schöneberg

Nr. 2054
In Zusammenhang mit einem im Internet eingestellten Video, in dem die Festnahme einer Frau zu sehen ist, die von einer Einsatzkraft geschlagen worden sein soll, ermittelt nun ein Fachkommissariat des Landeskriminalamtes wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge wurde die 60-jährige Frau am vergangenen Sonntag kurz vor 13 Uhr von den Einsatzkräften am Großen Stern in Tiergarten festgenommen, weil Sie sich an einer unerlaubten Ansammlung beteiligt und sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt haben soll. Sie kauerte sich anschließend auf den Boden und soll einem Polizisten in den Bauch getreten haben. Als die Beamten sie wegtragen wollten, versuchte sie einer weiteren Dienstkraft in den Arm zu beißen. Da sie sich weiterhin wehrte, schlug ein Beamter ihr mit der Faust auf den Rücken. Die 60-Jährige wurde bei der Festnahme leicht verletzt, verzichtete jedoch auf eine angebotene ärztliche Behandlung und konnte anschließend ihren Weg fortsetzen. Die Einsatzkräfte blieben unverletzt. In einem weiteren Video, dass im Internet eingestellt worden ist, wurde die Festnahme einer schwangeren Frau aufgenommen. Auch diese Festnahme ereignete sich im Bereich des Großen Sterns in Tiergarten. Einsatzkräfte gaben an, dass die 42-Jährige gegen 13.45 Uhr versucht hatte, eine Absperrung zu durchbrechen. Sie soll im weiteren Verlauf einen Beamten geschlagen und angespuckt haben. Einsatzkräfte brachten die Frau zu Boden und nahmen sie fest. Sanitäter eines Rettungswagens stellten keine Verletzungen fest. Einen Transport in ein Krankenhaus lehnte die Schwangere ab. Sie sieht nun ebenfalls Strafermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch einen tätlichen Angriff und Körperverletzung entgegen. Anders als in den sozialen Medien behauptet wird, gibt es keine Anhaltspunkte für eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Mutter und des ungeborenen Kindes.